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  Kindergarten Isarspatzen e.V.
Hans - Keis - Strasse 45
82049 Pullach

Leitung: Petra Härtenberger

Tel.  089 / 793 21 44
Fax: 089 / 724 81 856

e-mail:
info@kindergarten-isarspatzen.de

internet:
www.kindergarten-isarspatzen.de


      Vorstand des Kindergarten Isarspatzen e.V
       
  Die Aufgabenbereiche werden innerhalb des Vorstandes schwerpunktmäßig wie folgt verteilt:

Monika Bock: Vorstandsvorsitzende, Bauliches
Andrea Leitel: Finanzen
Christine Gmeinwieser: Öffentlichkeitsarbeit, Internet
Michaela Heupel: Personal
Thomas Heßling: Bauliches, Gemeinde, Finanzen

Vereinsregister Nr.: VR 9470
   
  Bedingungen der Nutzung der Homepage:
  1. Der Kindergarten Isarspatzen e.V. haftet nicht für Schäden aufgrund von Handlungen, die ausgehend von den auf ihren Seiten oder einer der gelinkten Seiten enthaltenen Informationen vorgenommen werden.
  2. Das Angebot des Dienstes kindergarten-isarspatzen.de steht unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Wartungsarbeiten und Ausfälle durch technische Störungen.
  3. Wir halten die Inhalte nach besten Kräften auf dem jeweils aktuellen Stand, übernehmen jedoch keine Haftung für die Richtigkeit der Informationen. Es werden daher keine Zusicherungen abgegeben und keinerlei Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit der Informationen übernommen.
  4. Für Inhalte und Angebote anderer Internetseiten, auf die wir direkt oder indirekt verweisen, haben wir keinen Einfluss und schließen jedwede Haftung hierfür aus.
  5. Alle auf den Seiten Kindergarten Isarspatzen e.V. gezeigten Inhalte, insbesondere alle Texte, Bilder, Grafiken und audiovisuellen Inhalte, sind Eigentum und unterliegen dem Copyright des Inhabers von kindergarten - isarspatzen.de. Eine Reproduktion oder Wiedergabe des Ganzen oder von Teilen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet. Die Schriftzüge und die verwendeten Logos unterliegen ebenfalls dem Copyright und benötigen für jegliche Publizierung eine schriftliche Genehmigung.
       
  Benutzerordnung
In der Fassung vom 1. Januar 2012

§ 1 Anmeldung
Die Anmeldung ist auf einem besonderen Anmeldeformular jeweils zu Beginn eines jeden Kalenderjahres für das kommende Kindergartenjahr möglich. Das Formular erhält man im Kindergarten oder bei der Gemeinde. Die Vergabe der Kindergartenplätze erfolgt zentral in Abstimmung mit der Gemeinde.

§ 2 Aufnahme
(1)  Kinder werden grundsätzlich nach Vollendung ihres 3. Lebensjahres bis zum Beginn der Schulpflicht
aufgenommen. Die Aufnahme für Kinder unter drei Jahren erfolgt nach Absprache mit der Leitung.
(2)  Kinder, die nicht in Pullach wohnen, werden nur aufgenommen, soweit freie Plätze verfügbar sind.

§ 3 Gesundheitsnachweis
Bei der Aufnahme eines Kindes in den Kindergarten ist eine ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung des Kindes zum Besuch des Kindergartens vorzulegen. Diese darf nicht älter als 2 Wochen sein. Zusätzlich vorzulegen ist das gelbe Kinder-Untersuchungsheft.

§ 4 Öffnungszeiten
(1)  Das Kindergartenjahr beginnt am 1. September und endet am 31. August des folgenden Jahres.
(2)  Der Kindergarten ist während folgender Zeiten geöffnet:
Montag bis Donnerstag 07.30 - 17.00 Uhr
Freitag 7.30 - 15.00 Uhr
(3)  Bringzeit: Montag bis Freitag: 7.30 - 8.30 Uhr
(4)  Abholzeit:
Offene Gruppe: Montag bis Donnerstag von 12.30 - 17.00 Uhr
Feste Gruppe: Montag bis Donnerstag von 12.30 - 14.00 Uhr und von 16.00 - 17.00 Uhr
Offene und feste Gruppe: Freitag: 12.30 - 15.00 Uhr
(5)  Für Kinder, die Montag bis Donnerstag nicht bis spätestens 17.00 Uhr, am Freitag bis 15.00 Uhr abgeholt werden, ist pro angefangener Stunde ein Betrag von 25,00 € zu entrichten.
           
§ 5 Ferien
Der Kindergarten ist grundsätzlich während der Weihnachtsferien 2 Wochen und in den Sommerferien 3 Wochen geschlossen. Während der anderen Schulferien herrscht eingeschränkter Betrieb. Eine konkrete Ferienplanung wird jährlich gesondert bekannt gegeben.

§ 6 Beiträge
(1)  Die monatlichen Kindergartenbeiträge für die verschiedenen Buchungszeiten betragen:

        gültig ab 01.09.2011 gültig ab 01.09.2012    
4 - 5 Stunden 130,00 € 135,00 €
5 - 6 Stunden 135,00 € 140,00 €
6  - 7 Stunden 145,00 € 150,00 €
7 - 8 Stunden 155,00 € 165,00 €
8 - 9 Stunden 160,00 € 170,00 €


Geschwisterkinder erhalten bei gleichzeitigem Kindergartenbesuch eine Ermäßigung von 5,00 € pro Monat.

Diese Beiträge werden jeweils zu Beginn des Monats im voraus per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen. Die Bankverbindung des Kindergartens lautet: 

Kindergarten Isarspatzen e.V.
Kreissparkasse München
Konto 190 57 66 03
BLZ 702 501 50

Kindergartenbeiträge sind auch bei Abwesenheit in voller Höhe zu bezahlen. Gleiches gilt für die Ferienzeit sowie bei vorüberge­hender Schließung des Kindergartens infolge höherer Gewalt.
(2)   Bei Eintritt in den Kindergarten wird zusätzlich eine Kaution in Höhe von 140,00 € fällig. Sie wird mit dem letzten Monat verrechnet.
(3)   Für das Mittagessen sind 3,70 € (ab 01.09.2012 4,20 €) pro Tag zu entrichten. Der Gesamtbetrag wird am Monatsende von der Buchhaltung eingezogen.
(4)   Ein Versicherungsbeitrag in Höhe von jährlich 7,50 € wird jeweils im September mit dem Kindergartenbeitrag per Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.
(5)   Beitragsanpassungen muss sich der Kindergarten aufgrund möglicher Änderungen der Bezuschussungen gem. des  BayKiBiG und der AVBayKiBiG sowie allgemeiner Kostensteigerungen vorbehalten.

§ 7 Krankheiten
(1)   Kinder, die erkrankt sind, dürfen den Kindergarten für die Dauer der Krankheit nicht besuchen. Erkrankungen sind der Kindergartenleitung sofort, möglichst unter Angabe des Krankheitsgrundes mitzuteilen. Die voraussichtliche Dauer sollte angegeben werden.
(3)   Leidet das Kind an einer der folgenden ansteckenden Krankheiten: Impetigo, Scabies, Kopfläuse im Wiederholungsfall, Cholera, Diphtherie, Tuberkulose, Typhus, Pest, Polio, ist der Kindergarten unverzüglich von der Erkrankung und auch von der Art der Krankheit zu unterrichten. In diesem Fall ist am ersten Tag des Wiederbesuches des Kindergartens ein ärztliches Attest vorzulegen.
(4)   Personen, die an einer ansteckenden Krankheit leiden, dürfen den Kindergarten nicht betreten.
(5)   Über Krankheiten, die gerade im Kindergarten herrschen, informieren wir Sie durch einen Aushang am Eingang.

§ 8 Kündigung durch Erziehungsberechtigte
(1)   Eine Kündigung durch Erziehungsberechtigte ist jeweils zum Monatsende unter Einhaltung einer Frist von 2 Wochen zulässig.
(2)   Die Kündigung bedarf der Schriftform.
(3)   Während der letzten 3 Monate des Kindergartenjahres ist eine Kündi­gung nur zum Ende des Kindergartenjahres zulässig.
(4)   Die Kündigung der Schulanfänger kann nur zum 31. August erfolgen.

§ 9 Ausschluss vom Besuch
(1)   Ein Kind kann mit Wirkung zum Ende des laufenden Monats unter Einhaltung einer zweiwöchigen Kündigungsfrist vom weiteren Kindergartenbesuch ausgeschlossen werden, wenn es
a)     innerhalb des laufenden Kindergartenjahres insgesamt mehr als vier Wochen unentschuldigt gefehlt hat,
b)    wenn abzusehen ist, dass der Kindergarten den besonderen Bedürfnissen des Kindes nicht gerecht werden kann.
Diese Entscheidung erfolgt in Absprache der Kindergartenleitung mit dem Vorstand.
(2)   Zum Ende des Kindergartenjahres kann der Verein unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
(3)   Bei wiederholten schwerwiegenden Verstößen gegen diese Satzung kann das Kind mit sofortiger Wirkung vom Besuch des Kindergartens ausgeschlossen werden. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass die Gebühren während der letzten 3 Monate trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurden.
(4)   Erklärungen nach den Absätzen 1 - 3 bedürfen der Schriftform.

§ 10 Betretungsrecht
Das Betreten des Kindergartens kann Erziehungsberechtigten untersagt werden. Anderen Personen ist das Betreten nur mit Genehmigung gestattet.

§ 11 Kinderliste
Um die Kontakte zwischen den Kindern und den Eltern zu erleichtern, werden jährlich Namen, Adressen, Geburtsdatum und Telefonnummern aller Kindergartenkinder in einer Liste zusammengestellt und an alle verteilt. Dafür ist es aus datenrechtlichen Gründen erforderlich, dass die Eltern mit ihrer Unterschrift zur Aufnahme ihrer Daten in diese Liste einwilligen.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist München. Zusatzvereinbarungen bestehen nicht. Diese bedürfen der Schriftform.

§ 13 Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am 1. Januar 2012  in Kraft.

       
  Gestaltung und Realisierung:
Kindergarten Isarspatzen
  Webmaster:
Kontakt: info@kindergarten-isarspatzen.de